Glossar / Militär- und Sicherheitsrecht

Nachrichtendienstkontrolle

Nachrichtendienstkontrolle soll sicherstellen, dass Nachrichtendienste rechtmässig, wirksam und grundrechtskonform handeln. In der Schweiz verbinden sich politische Verantwortlichkeit, spezialisierte Aufsichtsstellen, rechtliche Bewilligungen für eingriffsintensive Massnahmen und Datenschutzgarantien. Weil Nachrichtendienstarbeit Geheimhaltung erfordert, braucht die Aufsicht Zugang zu klassifizierten Informationen und zugleich ausreichende Unabhängigkeit, um Missbrauch zu erkennen. Rechtsvergleichend finden sich parlamentarische Ausschüsse, Inspektorate, Gerichte, Finanzkontrollen und Beschwerdemechanismen für Betroffene.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.