Vorsatz
Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale, einschliesslich direktem Vorsatz und Eventualvorsatz.
Vorsatz ist ein grundlegendes subjektives Erfordernis des Strafrechts. Er bedeutet, dass die Täterin oder der Täter die erheblichen tatsächlichen Merkmale des Delikts kennt und ihre Verwirklichung will. Schweizer Recht und Lehre unterscheiden direkten Vorsatz, bei dem der Erfolg angestrebt oder als sicher erkannt wird, vom Eventualvorsatz, bei dem das Risiko des Erfolgs in Kauf genommen wird. Der Vorsatz muss sich auf die objektiven Tatbestandsmerkmale beziehen, nicht zwingend auf die rechtliche Einordnung. Ein Irrtum über erhebliche Tatsachen kann Vorsatz ausschliessen; Rechtsunkenntnis wird gesondert bei der Schuld behandelt.