Glossar / Fernmelderecht

Interkonnektionspflichten

Interkonnektionsregeln stellen sicher, dass Kundinnen und Kunden eines Netzes Teilnehmer, Dienste und Nummern eines anderen Netzes erreichen können. In der Schweiz sind sie für Marktzutritt und Wettbewerb bedeutsam, besonders wenn ein Betreiber wesentliche Infrastruktur kontrolliert oder über erhebliche Marktmacht verfügt. Pflichten können Zugangsbedingungen, Preise, Transparenz, Nichtdiskriminierung, technische Standards und Streitbeilegung durch die Aufsicht betreffen. Sie unterstützen auch Notrufdienste und Nummernportabilität. Rechtsvergleichend verhindern sie Netzmonopole und strategische Zugangsverweigerungen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.