Glossar / Sachenrecht

Besitzesstörung

Der Besitz schützt die tatsächliche Herrschaft über eine Sache unabhängig vom vollen Eigentum. Eine Störung kann in Wegnahme, versperrtem Zugang, Hausfriedensbruch, Lärm, Überbau oder anderen Beeinträchtigungen der Nutzung bestehen. Das schweizerische Sachenrecht unterscheidet den Besitzesschutz von Klagen aus Eigentum oder Vertrag; Besitzende können rasche Wiederherstellung, Unterlassung oder Schutz gegen drohende Störungen verlangen. Im Zentrum stehen häufig der letzte ruhige Besitz und die Widerrechtlichkeit der Einwirkung. Öffentlich-rechtliche Bewilligungen oder nachbarrechtliche Schranken können die Beurteilung beeinflussen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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