Glossar / Bundesgerichtliches Verfahren

Zwischenentscheid

Ein Zwischenentscheid ergeht während eines laufenden Verfahrens und lässt den Hauptstreit offen. Er kann Zuständigkeit, Ausstand, Beweisfragen, vorsorgliche Massnahmen, Kosten oder andere Verfahrenspunkte betreffen. Im schweizerischen Bundesgerichtverfahren wird er nicht wie ein Endentscheid behandelt. Eine sofortige Beschwerde ist nur für bestimmte Arten oder bei strengen Voraussetzungen möglich, insbesondere bei drohendem nicht wiedergutzumachendem Nachteil oder ausnahmsweise aus Gründen der Prozessökonomie. Andernfalls sind Rügen meist erst mit der Beschwerde gegen den Endentscheid vorzubringen.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

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