Vorsorgliche Massnahmen im Schiedsverfahren
Vorsorgliche Massnahmen im Schiedsverfahren sichern Rechte oder Beweise bis zum Endentscheid und verlangen meist Dringlichkeit.
Vorsorgliche Massnahmen können Vermögenswerte sichern, den Status quo erhalten, Beweise schützen oder bestimmtes Verhalten während des Schiedsverfahrens untersagen. Bei Schiedsverfahren mit Sitz in der Schweiz dürfen Schiedsgerichte solche Massnahmen anordnen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben; für die Durchsetzung gegenüber Parteien oder Dritten kann staatliche Gerichtshilfe nötig sein. Antragsteller müssen typischerweise einen glaubhaft gemachten Anspruch, Dringlichkeit und einen schwer wiedergutzumachenden Nachteil darlegen. Eine Sicherheitsleistung kann verlangt werden, falls sich die Massnahme später als ungerechtfertigt erweist.