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Invalidität

Invalidität ist eine voraussichtlich bleibende oder längere Erwerbsunfähigkeit infolge körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung.

Invalidität ist im schweizerischen Sozialversicherungsrecht nicht mit einer Diagnose oder dem Alltagsbegriff Behinderung gleichzusetzen. Erforderlich sind eine Gesundheitsschädigung und eine daraus folgende Erwerbsunfähigkeit, in gewissen Situationen eine Einschränkung im Aufgabenbereich, die voraussichtlich bleibend oder längere Zeit dauernd ist. Die Beurteilung verbindet medizinische Feststellungen mit rechtlicher und wirtschaftlicher Würdigung. Sie ist zentral für Invalidenversicherung, berufliche Vorsorge und Koordination mit Unfall- oder Militärversicherung. Der Invaliditätsgrad bestimmt häufig den Rentenumfang.

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