Glossar / Strafprozessrecht

Untersuchung

Im schweizerischen Strafverfahren ist die Untersuchung Teil des Vorverfahrens. Die Polizei kann erste Abklärungen treffen, Spuren sichern und Personen befragen; bei genügendem Tatverdacht führt die Staatsanwaltschaft die formelle Untersuchung. Ziel ist zu klären, ob eine Straftat begangen wurde, wer verantwortlich ist und welche Beweise rechtmässig erhoben werden können. Belastende und entlastende Umstände sind zu berücksichtigen. Die Untersuchung endet etwa mit Einstellung, Strafbefehl, besonderen Erledigungsformen oder Anklage.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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