Einladungsverfahren
Das Einladungsverfahren ist ein nicht öffentlich ausgeschriebenes Wettbewerbsverfahren des schweizerischen Beschaffungsrechts, vor allem für Aufträge unter höheren Schwellenwerten. Die Vergabestelle fordert ausgewählte Anbieter, in der Regel mehrere, zur Einreichung von Angeboten auf. Obwohl keine öffentliche Ausschreibung erfolgt, gelten Gleichbehandlung, sachliche Auswahl der Eingeladenen, Vertraulichkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten. Das Verfahren ist weniger formal als das offene oder selektive Verfahren, verlangt aber Dokumentation und einen rechtmässigen Zuschlag.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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