Streitgenossenschaft
Die Streitgenossenschaft erlaubt es mehreren Personen, im selben Verfahren zu klagen oder beklagt zu werden, wenn Ansprüche durch Tatsachen, Rechtsfragen oder Rechtsbegehren verbunden sind. So werden Verfahren effizienter und widersprüchliche Urteile vermieden. Common-Law-Systeme unterscheiden häufig zwischen zulässiger und notwendiger joinder. Im schweizerischen Zivilprozess gibt es einfache und notwendige Streitgenossenschaft, je nachdem, ob das gemeinsame Vorgehen möglich oder wegen einheitlicher Entscheidung erforderlich ist. Betroffen sind Zuständigkeit, Kosten, Vertretung und Rechtskraft.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.