Glossar / Obligationenrecht

Solidarhaftung

Die Solidarhaftung stärkt die Stellung des Gläubigers, weil jede solidarisch haftende Person für die ganze Forderung einstehen muss. Im schweizerischen Recht kann sie durch Vertrag, Gesetz oder die Natur eines gemeinsamen Handelns entstehen und ist etwa bei unerlaubter Handlung, Bürgschaftsnähe, Gesellschaften und Mehrparteienverträgen relevant. Leistet ein Schuldner, werden die übrigen gegenüber dem Gläubiger entsprechend befreit; die interne Verteilung und der Rückgriff bleiben vorbehalten. Die Anteile richten sich nach Abrede, Verschulden, Nutzen oder dispositiven Regeln. Abzugrenzen ist sie von anteiliger oder subsidiärer Haftung.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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