Richterliche Unabhängigkeit
Richterliche Unabhängigkeit schützt die Fähigkeit von Gerichten und einzelnen Richterinnen und Richtern, nach Recht und Gewissen zu entscheiden, nicht unter Druck von Regierung, Parteien, Medien oder privaten Interessen. In der Schweiz ist sie auf Bundes- und Kantonsebene bedeutsam und wird durch Regeln zu Wahl, Amtsdauer, Unvereinbarkeiten, Ausstand, transparentem Verfahren und Gewaltenteilung gestützt. Sie hat eine institutionelle und eine persönliche Dimension: Gerichte brauchen strukturelle Autonomie, Richterinnen und Richter im Einzelfall Unparteilichkeit. Der Grundsatz schliesst Rechenschaft, Begründungspflichten und gesetzliche Rechtsmittel nicht aus.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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