Zuständigkeit
Zuständigkeit bezeichnet die rechtliche Befugnis eines Gerichts oder einer Behörde, eine Sache nach Gegenstand, Ort, Parteien oder Verfahren zu entscheiden.
Zuständigkeit bestimmt, ob ein Gericht, eine Behörde oder ein Staat eine Angelegenheit gültig behandeln und entscheiden darf. Sie kann sich auf Sachgebiet, Ort, Instanz, Streitwert, beteiligte Parteien oder internationale Bezüge beziehen. In der Schweiz ist sie durch den Föderalismus geprägt: Befugnisse sind zwischen Bund und Kantonen verteilt, und Verfahrensrecht weist Streitigkeiten bestimmten Gerichten oder Verwaltungsstellen zu. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten klärt die internationale Zuständigkeit, Gerichte welchen Staates handeln dürfen; davon zu trennen ist die Frage des anwendbaren Rechts. Ein Entscheid ohne Zuständigkeit kann angefochten werden und in schweren Fällen unwirksam sein.