Glossar / Völkerrecht

Jurisdiktion im Völkerrecht

Jurisdiktion bezeichnet im Völkerrecht die Befugnis eines Staates, Verhalten zu regeln, Streitigkeiten zu entscheiden und Entscheidungen durchzusetzen. Vorrangig ist die territoriale Zuständigkeit; daneben kommen Staatsangehörigkeit, Schutzprinzip, passive Personalität oder bei schwersten Verbrechen universelle Jurisdiktion in Betracht. Vollstreckung auf fremdem Staatsgebiet setzt grundsätzlich Zustimmung oder eine anerkannte Rechtsgrundlage voraus. Die Schweiz muss diese Grenzen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, Strafsachen, Finanzregulierung, Sanktionen und Zivilverfahren mit Auslandsbezug beachten.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.