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Gerechtigkeit (verteilend und ausgleichend)

Verteilende Gerechtigkeit betrifft die faire Zuweisung von Vorteilen und Lasten; ausgleichende Gerechtigkeit die Wiedergutmachung eines Unrechts.

Verteilende Gerechtigkeit fragt, wie Ressourcen, Chancen, Steuern, Sozialleistungen oder öffentliche Lasten in einer Gesellschaft verteilt werden sollen. Ausgleichende Gerechtigkeit zielt darauf, nach einem Unrecht das Gleichgewicht zwischen Beteiligten wiederherzustellen, etwa durch Schadenersatz, Rückerstattung oder Aufhebung eines rechtswidrigen Akts. Im schweizerischen Recht finden sich beide Logiken: Sozialversicherung, Steuern und Service public werfen Verteilungsfragen auf; Haftpflicht, ungerechtfertigte Bereicherung und vertragliche Rechtsbehelfe folgen oft ausgleichendem Denken. Die Unterscheidung ist analytisch und nicht trennscharf.