Justiziabilität
Justiziabilität bezeichnet, ob eine Streitfrage gerichtlich entscheidbar ist oder der politischen bzw. administrativen Beurteilung vorbehalten bleibt.
Justiziabilität betrifft die vorgelagerte Frage, ob ein Gericht eine Angelegenheit rechtlich beurteilen kann und soll. Dazu gehören etwa Beschwerdebefugnis, aktuelles Rechtsschutzinteresse, ein konkreter Streit, Spruchreife, Gegenstandslosigkeit und die Abgrenzung zu rein politischen Fragen. In der Schweiz hängt die Justiziabilität eng mit den verfügbaren Rechtsmitteln vor kantonalen Gerichten und dem Bundesgericht zusammen; zugleich bestehen Grenzen bei abstrakter Normenkontrolle oder bestimmten politischen Akten. Der Begriff verhindert gerichtliche Gutachten zu bloss hypothetischen Fragen, sichert aber den Zugang zum Recht, wenn geschützte Rechtspositionen betroffen sind. Rechtsvergleichend variiert die Bedeutung, besonders in Systemen mit ausgeprägter political-question-Doktrin.