Verwandtschaft
Verwandtschaft bezeichnet familiäre Beziehungen aufgrund Abstammung, rechtlicher Elternschaft oder Adoption. Das schweizerische Recht unterscheidet die gerade Linie, etwa Eltern und Kinder, von der Seitenlinie, etwa Geschwister oder Cousins, und knüpft je nach Rechtsfolge an Verwandtschaftsgrade an. Verwandtschaft ist zentral für Erbrecht, Unterhaltspflichten, elterliche Sorge, Kindesschutz, Ehehindernisse und Interessenkonflikte. Das moderne Familienrecht trennt biologische Tatsachen von rechtlicher Elternschaft, wenn dies etwa bei Adoption, Fortpflanzungsmedizin oder internationalen Sachverhalten erforderlich ist.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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