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Unzuständigkeit

Unzuständigkeit liegt vor, wenn eine Behörde ohne die ihr gesetzlich zugewiesene sachliche, örtliche, funktionelle oder zeitliche Befugnis handelt.

Im schweizerischen Verwaltungsrecht ist Zuständigkeit eine Voraussetzung rechtmässigen staatlichen Handelns. Eine Behörde muss sich auf eine gesetzliche Grundlage stützen und innerhalb ihrer sachlichen, örtlichen, funktionellen und zeitlichen Zuständigkeit handeln. Eine Verfügung einer unzuständigen Behörde ist rechtswidrig und kann im Rechtsmittelverfahren aufgehoben werden; bei besonders schweren und offensichtlichen Mängeln kommt Nichtigkeit in Betracht. Zuständigkeitsregeln sichern zudem Föderalismus, Gewaltenteilung und Verfahrensfairness, indem sie festlegen, welche Stelle die Sache behandeln muss.

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