Grundbucheintrag
Das schweizerische Grundbuch verzeichnet Grundstücke, Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vormerkungen und gewisse Beschränkungen. Für viele Rechte an Grundstücken ist der Eintrag Voraussetzung des Erwerbs oder der Wirkung gegenüber Dritten; er schafft Publizität und Rechtssicherheit. Der öffentliche Glaube des Grundbuchs schützt gutgläubiges Vertrauen innerhalb gesetzlicher Grenzen. Einträge verlangen in der Regel einen gültigen Rechtsgrund, die richtige Form und eine Anmeldung. Das Grundbuch ist zentral für Grundstückkauf, Kreditsicherung, Stockwerkeigentum und Nachbarrechte. Fehlerhafte Einträge können berichtigt oder gerichtlich angefochten werden.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
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