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Grundbucheintrag

Amtliche Eintragung von Rechten an Grundstücken mit Publizitätswirkung und oft konstitutiver Bedeutung für Eigentum, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte.

Das schweizerische Grundbuch verzeichnet Grundstücke, Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vormerkungen und gewisse Beschränkungen. Für viele Rechte an Grundstücken ist der Eintrag Voraussetzung des Erwerbs oder der Wirkung gegenüber Dritten; er schafft Publizität und Rechtssicherheit. Der öffentliche Glaube des Grundbuchs schützt gutgläubiges Vertrauen innerhalb gesetzlicher Grenzen. Einträge verlangen in der Regel einen gültigen Rechtsgrund, die richtige Form und eine Anmeldung. Das Grundbuch ist zentral für Grundstückkauf, Kreditsicherung, Stockwerkeigentum und Nachbarrechte. Fehlerhafte Einträge können berichtigt oder gerichtlich angefochten werden.