Nutzungsplan
Der Nutzungsplan setzt planerische Ziele in parzellenscharfe, rechtsverbindliche Regeln um. In der Schweiz wird er meist von der Gemeinde erlassen und kantonal genehmigt; er unterscheidet insbesondere Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen sowie weitere Spezialzonen. Er bestimmt, ob ein Bauvorhaben dem Grundsatz nach zulässig ist und welche Bauvorschriften gelten. Eigentümerinnen, Eigentümer und Nachbarn können Planänderungen in den kantonalen Verfahren anfechten. Wegen des Eingriffs in Eigentumsrechte müssen öffentliche Interessen, Verhältnismässigkeit und die Abstimmung mit übergeordneten Planungen gewahrt sein.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.