Mietvertrag
Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter zur Gebrauchsüberlassung und den Mieter zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses.
Nach schweizerischem Recht kommt ein Mietvertrag zustande, wenn sich die Parteien über die Überlassung einer Sache oder von Räumen gegen Mietzins einigen. Er kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend geschlossen werden; bei Wohn- und Geschäftsräumen ist Schriftlichkeit aus Beweisgründen üblich. Typische Inhalte sind Mietobjekt, Mietzins, Nebenkosten, Kaution, Dauer, Kündigungsfristen und Hausordnung. Zwingende Schutzvorschriften gehen abweichenden Vertragsklauseln vor, besonders zugunsten von Mieterinnen und Mietern.