Leasing
Leasing ermöglicht die Nutzung eines Gegenstands, etwa eines Fahrzeugs, einer Maschine oder Ausrüstung, gegen periodische Zahlungen, während das Eigentum meist bei der Leasinggeberin bleibt. Das Schweizer Recht behandelt Leasing nicht einheitlich; der Vertrag kann miet-, kauf-, kredit- und dienstleistungsrechtliche Elemente verbinden. Beim Finanzleasing werden wirtschaftliche Risiken und Unterhaltspflichten anders verteilt als beim Operating Leasing. Konsumleasing kann Schutzvorschriften des Konsumkreditrechts auslösen. Wichtig sind vorzeitige Beendigung, Restwert, Versicherung, Verzug, Eigentumsübergang und Behandlung in der Insolvenz.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.