Glossar / Zivilprozess und Zivilstreitigkeiten

Unentgeltliche Rechtspflege

In der Schweiz sichert die unentgeltliche Rechtspflege den Zugang zum Gericht für Personen, die ein Verfahren nicht finanzieren können. Sie kann Gerichtskostenvorschüsse und Kosten erfassen sowie, wenn nötig, die Bestellung einer Rechtsvertretung. Gesuchstellende müssen in der Regel Bedürftigkeit nachweisen und darlegen, dass ihr Begehren nicht aussichtslos ist; die Beurteilung hängt vom Verfahren und den Umständen ab. Die Bewilligung garantiert keinen Prozesserfolg und kann bei veränderten Verhältnissen entfallen. Staatlich vorgestreckte Beträge können später rückerstattungspflichtig werden, wenn sich die finanzielle Lage verbessert.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.