Rechtssicherheit
Rechtssicherheit bedeutet, dass Rechtsnormen und Entscheide genügend klar, stabil und vorhersehbar sind, damit Verhalten planbar bleibt.
Rechtssicherheit ist ein Kernwert des Rechtsstaats: Private, Unternehmen und Behörden sollen erkennen können, was das Recht verlangt, und mit einer gleichmässigen Anwendung rechnen dürfen. Im schweizerischen Recht prägt sie etwa Anforderungen an klare Normen, Vertrauensschutz, Rückwirkungsverbote und berechenbare Verwaltungspraxis. Sie schliesst Rechtsänderungen nicht aus; Gesetzgeber und Gerichte dürfen Regeln weiterentwickeln. Änderungen müssen aber publiziert, fair ausgestaltet und verhältnismässig sein, besonders wenn Betroffene auf die bisherige Rechtslage vertraut haben.