Rechtsauslegung
Rechtsauslegung ist die Methode, mit der Gerichte, Behörden und Juristinnen ermitteln, was eine Regel oder ein Rechtsakt bedeutet und wie er anzuwenden ist. In der schweizerischen Praxis werden regelmässig Wortlaut, systematischer Zusammenhang, Zweck, Entstehungsgeschichte sowie verfassungs- und völkerrechtlicher Kontext berücksichtigt, ohne dass ein Element stets allein entscheidet. Auslegung betrifft auch Verträge, Verfügungen und Urteile, wobei die Methoden je nach Gegenstand variieren. Sie muss Gesetzestext, Rechtsordnung, demokratische Legitimation, Fairness und praktische Folgen in Einklang bringen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.