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Anwaltsgeheimnis

Das Anwaltsgeheimnis schützt vertrauliche Kommunikation zwischen Anwalt und Klient sowie anwaltliche Arbeit vor erzwungener Offenlegung.

Das Anwaltsgeheimnis schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen einer Klientin oder einem Klienten und einer unabhängigen Anwältin oder einem unabhängigen Anwalt in beruflicher Funktion. In der Schweiz ist es eng mit Berufsgeheimnis und prozessualen Zeugnis- oder Herausgabeverweigerungsrechten verbunden. Geschützt sind typischerweise Rechtsberatung und Verteidigungsarbeit, nicht aber jede Kommunikation mit anwaltlichem Bezug oder Tätigkeiten ausserhalb der geschützten Berufsrolle. Bei Unternehmensjuristen und ausländischen Anwälten stellen sich je nach Kontext besondere Fragen. Das Geheimnis sichert wirksame Rechtsberatung; Missbrauch und rein geschäftliche Tätigkeiten können ungeschützt sein.