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Rechtstitel

Rechtliche Grundlage, die das Innehaben, Übertragen oder Erwerben eines Rechts rechtfertigt, etwa Vertrag, Gesetz, Urteil oder Erbgang.

Ein Rechtstitel ist die juristische Grundlage für den Erwerb, das Innehaben oder die Übertragung eines Rechts. Im schweizerischen Privatrecht kann dies ein Kaufvertrag, eine Schenkung, ein Erbgang, ein Urteil, ein Verwaltungsakt oder eine gesetzliche Regel sein. Für dingliche Rechtsänderungen genügt der Titel häufig nicht; hinzu kommt das erforderliche Verfügungsgeschäft, etwa Besitzübertragung oder Grundbucheintrag. Die Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft ist im kontinentaleuropäischen Recht bedeutsam. Ist der Titel ungültig, kommen je nach Zusammenhang Rückabwicklung, Bereicherungsausgleich oder das Scheitern der Rechtsübertragung in Betracht.

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