Glossar / Verwaltungsrecht

Schutzwürdiges Interesse

Im schweizerischen Verwaltungsverfahren entscheidet das schutzwürdige Interesse häufig darüber, ob eine Person einen Entscheid verlangen, Akten einsehen oder Beschwerde führen darf. Das Interesse muss in der Regel persönlich, aktuell und schutzwürdig sein; blosse Neugier oder ein allgemeines politisches Anliegen genügt nicht. Es kann rechtlicher, wirtschaftlicher, tatsächlicher oder ideeller Natur sein, je nach Zusammenhang. Die Voraussetzung grenzt besonders betroffene Personen von der Allgemeinheit ab und sichert zugleich Rechtsschutz, wenn ein Entscheid reale Auswirkungen hat.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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