Glossar / Bank- und Finanzrecht

Akkreditiv

Ein Akkreditiv ist ein selbständiges Zahlungsversprechen einer Bank, meist auf Veranlassung des Käufers, an den Verkäufer oder einen anderen Begünstigten zu zahlen, wenn die vereinbarten Dokumente regelkonform vorgelegt werden. Die Zahlung wird vom Grundgeschäft getrennt; Banken prüfen Dokumente, nicht die Ware. In der Schweiz sind Akkreditive im internationalen Handelsfinanzierungsgeschäft verbreitet und stark von international verwendeten Regeln und Bankpraxis geprägt. Streitigkeiten betreffen häufig Dokumentenkonformität, Betrugseinwände, Rückerstattung sowie Sanktions- oder Aufsichtsfragen.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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