Glossar / Internationales Privatrecht

Lex fori

Lex fori bedeutet das Recht des Gerichts oder der Behörde, die mit einem Streit befasst ist. Im internationalen Privatrecht ist sie vor allem für das Verfahren wichtig: Schweizer Gerichte wenden grundsätzlich schweizerisches Prozessrecht an, auch wenn in der Sache ausländisches materielles Recht gilt. Die lex fori kann auch Fragen erfassen, die als prozessual qualifiziert werden, etwa Beweis, vorsorgliche Massnahmen oder Vollstreckungsmodalitäten, vorbehaltlich von Staatsverträgen und zwingenden Regeln. Die Abgrenzung zwischen Verfahren und materiellem Recht kann daher entscheidend sein.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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