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Lex loci contractus

Lex loci contractus meint das Recht des Abschlussortes eines Vertrags, heute meist durch Parteiwahl und speziellere Regeln verdrängt.

Lex loci contractus bezeichnet das Recht des Ortes, an dem ein Vertrag geschlossen wurde. Historisch diente diese Anknüpfung der Bestimmung des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Verträgen. Heute hat sie in vielen Rechtsordnungen, auch in der schweizerischen Praxis, nur begrenzte eigenständige Bedeutung, weil Parteiautonomie und spezifischere Kriterien vorgehen, etwa die charakteristische Leistung oder die engste Verbindung. Relevant bleibt der Begriff in der Rechtsvergleichung sowie bei Fragen des Vertragsschlusses, der Formgültigkeit oder älteren Kollisionsregeln.