Glossar / Internationales Privatrecht

Lex loci delicti

Lex loci delicti ist ein klassischer Anknüpfungspunkt des internationalen Privatrechts für ausservertragliche Haftung. Er verweist auf das Recht des Ortes, an dem die widerrechtliche Handlung, der Schaden oder das schädigende Ereignis eingetreten ist. Moderne Rechtsordnungen, auch das schweizerische IPR, differenzieren bei komplexen Fällen wie Umweltschäden, Produktehaftung oder gemeinsamem gewöhnlichem Aufenthalt der Parteien. Der Begriff bleibt wichtig, weil er die Haftung mit dem Gebiet verbindet, das vom Verhalten oder Schaden besonders betroffen ist.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.