Glossar / Unerlaubte Handlungen und zivilrechtliche Haftung (Vertiefung)

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen zivilrechtlicher Haftung gegenüber Dritten. Sie deckt typischerweise Ersatz für Personen- und Sachschäden sowie je nach Police bestimmte reine Vermögensschäden, vorbehältlich Ausschlüssen. In der Schweiz ist Haftpflichtversicherung in einigen Bereichen obligatorisch, etwa beim Motorfahrzeuggebrauch oder bei bestimmten Berufen; andere Deckungen sind freiwillig. Der Versicherer übernimmt meist auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche. Streitpunkte betreffen versichertes Risiko, Schadenereignis, Claims-made-Klauseln, Selbstbehalt, vorsätzliches Handeln und Meldepflichten.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.