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Lizenzverträge

Lizenzverträge erlauben die Nutzung von Immaterialgüterrechten unter vereinbarten Bedingungen, während das Recht meist beim Lizenzgeber bleibt.

Ein Lizenzvertrag berechtigt die Lizenznehmerin, geschützte Rechte wie Software, Urheberrechte, Marken, Patente, Know-how oder Designs innerhalb vereinbarter Grenzen zu nutzen. Typische Regelungen betreffen Umfang, Gebiet, Dauer, Exklusivität, Lizenzgebühren, Qualitätskontrolle, Unterlizenzen, Gewährleistungen, Beendigung und Verbesserungen. In der Schweiz werden Lizenzen vor allem vertragsrechtlich sowie nach dem jeweiligen Immaterialgüterrecht beurteilt. Bei bestimmten Rechten kann eine Eintragung im Register möglich sein und gegenüber Dritten Bedeutung haben. Auch Kartellrecht, Datenschutz und Steuern können relevant werden.

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