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Beschränkte Haftung

Beschränkte Haftung begrenzt das Risiko von Gesellschaftern auf ihre Einlage oder Verpflichtung, während die Gesellschaft mit eigenem Vermögen haftet.

Die beschränkte Haftung prägt in der Schweiz insbesondere die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Aktionäre oder Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich für Gesellschaftsschulden; ihr Risiko beschränkt sich auf die gezeichnete oder noch nicht geleistete Einlage. Durch persönliche Garantien, pflichtwidriges Verhalten, Rechtsmissbrauch oder Organhaftung kann dennoch eine persönliche Verantwortlichkeit entstehen. Das Konzept erleichtert Kapitalbeschaffung, verlangt aber Kapital-, Rechnungslegungs-, Publizitäts- und Gläubigerschutzregeln.