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Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft hat mindestens einen unbeschränkt haftenden Komplementär und einen Kommanditär mit Haftung bis zur eingetragenen Einlage.

Die Kommanditgesellschaft ist nach schweizerischem Recht eine Personengesellschaft zum Betrieb eines Unternehmens unter gemeinsamer Firma. Sie verbindet mindestens einen Komplementär, der eine natürliche Person sein muss und unbeschränkt persönlich haftet, mit mindestens einem Kommanditär, dessen Haftung auf die eingetragene Kommanditsumme beschränkt ist. Die Gesellschaft wird ins Handelsregister eingetragen. Kommanditäre treten typischerweise nicht als geschäftsführende Vertreter nach aussen auf. Die Form ist weniger verbreitet als Kapitalgesellschaften, kann aber aktive Leitung und passive Beteiligung trennen.