Beschränkte Steuerpflicht
Beschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass nur Einkünfte oder Vermögen mit Bezug zum Steuerhoheitsgebiet besteuert werden, nicht das Welteinkommen.
Im schweizerischen Steuerrecht betrifft die beschränkte Steuerpflicht meist Personen mit Wohnsitz im Ausland oder Gesellschaften mit Sitz im Ausland, die einen steuerlichen Anknüpfungspunkt in der Schweiz oder in einem Kanton haben. Erfasst werden nur die entsprechenden schweizerischen Einkünfte, Vermögenswerte, Grundstücke, Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten. Sie steht der unbeschränkten Steuerpflicht gegenüber, die an Wohnsitz, Aufenthalt oder Sitz anknüpft und grundsätzlich das weltweite Einkommen oder Vermögen umfasst, vorbehaltlich Abkommen und Ausscheidungsregeln.