Darlehensvertrag
Der Darlehensvertrag verpflichtet die Darleiherin oder den Darleiher zur Überlassung von Geld oder anderen vertretbaren Sachen und die Gegenpartei zur Rückerstattung des Gleichwerts. In der Schweizer Praxis wird zwischen privaten Darlehen, kommerziellen Kreditfazilitäten und regulierten Konsumkrediten unterschieden. Wichtige Punkte sind Betrag, Auszahlung, Zins, Amortisation, Fälligkeit, Verzug, Zusicherungen, Sicherheiten, Verrechnung und anwendbares Recht. Besondere Vorschriften können bei Konsumkrediten, Hypotheken, Bürgschaften oder gesellschaftsrechtlichen Genehmigungen gelten. Schriftliche Dokumentation erleichtert Durchsetzung, Steuern und Rechnungslegung.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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