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Dauerschuldverhältnis

Ein Dauerschuldverhältnis begründet fortlaufende Pflichten über eine gewisse Zeit, etwa bei Miete, Arbeit, Lieferung oder Dienstleistungen.

Ein Dauerschuldverhältnis ist auf eine zeitliche Dauer und nicht auf einen einmaligen Leistungsaustausch angelegt. Das schweizerische Recht erfasst viele solche Verträge über besondere Vertragstypen, etwa Miete oder Arbeitsvertrag, sowie über allgemeine Grundsätze wie Treu und Glauben. Zentrale Fragen sind Dauer, Verlängerung, Preisänderung, Kündigung, Fristen und ausserordentliche Beendigung aus wichtigem Grund. Wegen möglicher Veränderungen enthalten solche Verträge oft Anpassungs-, Informations-, Exklusivitäts-, Geheimhaltungs- und Nachwirkungsklauseln. Zwingendes Recht beschränkt die Vertragsfreiheit besonders im Arbeits-, Miet- und Konsumentenbereich.

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