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Verlustschein

Der Verlustschein bestätigt den ungedeckten Betrag nach Betreibung oder Konkurs und wahrt wichtige Rechte des Gläubigers.

Im schweizerischen Betreibungsrecht wird ein Verlustschein ausgestellt, wenn eine Betreibung oder ein Konkurs den Gläubiger nicht vollständig befriedigt. Er belegt den ungedeckten Betrag und hat Bedeutung für Verjährung, spätere Betreibungen und je nach Konstellation für Zinsen. Der Konkursverlustschein unterscheidet sich in seinen Wirkungen vom Pfändungsverlustschein, weshalb die praktische Verwendung vom Verfahren abhängt. Er ist kein neues Sachurteil über die Forderung, sondern ein Vollstreckungsdokument über die ungenügende Deckung.

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