Glossar / Ausservertragliches Haftpflichtrecht

Versorgerschaden

Der Versorgerschaden betrifft den wirtschaftlichen Nachteil von Personen, die von einer getöteten Person unterstützt wurden oder Unterstützung vernünftigerweise erwarten durften. Im schweizerischen Haftpflichtrecht werden voraussichtliche Unterhaltsleistungen, Bedürfnisse der Berechtigten, Einkommen und Perspektiven der verstorbenen Person sowie die wahrscheinliche Dauer der Unterstützung berücksichtigt. Er ist von Bestattungskosten und Genugtuung zu unterscheiden. Künftige Leistungen müssen geschätzt werden, häufig mit versicherungsmathematischen Annahmen und Korrekturen für Unsicherheiten.

Im Gesetz definiert

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In Entscheiden besprochen

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