Versorgerschaden
Der Versorgerschaden ersetzt Angehörigen den Unterhalt, den sie von einer durch unerlaubte Handlung getöteten Person erhalten hätten.
Der Versorgerschaden betrifft den wirtschaftlichen Nachteil von Personen, die von einer getöteten Person unterstützt wurden oder Unterstützung vernünftigerweise erwarten durften. Im schweizerischen Haftpflichtrecht werden voraussichtliche Unterhaltsleistungen, Bedürfnisse der Berechtigten, Einkommen und Perspektiven der verstorbenen Person sowie die wahrscheinliche Dauer der Unterstützung berücksichtigt. Er ist von Bestattungskosten und Genugtuung zu unterscheiden. Künftige Leistungen müssen geschätzt werden, häufig mit versicherungsmathematischen Annahmen und Korrekturen für Unsicherheiten.