Lugano-Übereinkommen
Das Lugano-Übereinkommen ist für grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen mit Bezug zur Schweiz und zu teilnehmenden europäischen Staaten zentral. Es regelt, welche Gerichte zuständig sind, und erleichtert die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile. Gemeinsame Regeln betreffen unter anderem den Wohnsitz der beklagten Partei, Vertrags- und Deliktssachen, ausschliessliche Zuständigkeiten, Schutzgerichtsstände und Parallelverfahren. Materielles Recht vereinheitlicht es nicht. In der Schweizer Praxis ist es häufig das erste Prüfprogramm bei europäischen Zivilprozessen.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.