Hauptverhandlung
Im schweizerischen Zivilprozess bildet die Hauptverhandlung die formelle mündliche Phase nach dem schriftlichen oder vorbereitenden Verfahren, soweit sie durchgeführt wird. Das Gericht kann Parteivorträge entgegennehmen, Zeugen oder Sachverständige befragen, weitere Beweise abnehmen und Schlussvorträge zulassen. Der Umfang hängt vom Verfahren und davon ab, was bereits schriftlich oder in Instruktionsverhandlungen geklärt wurde. Auch wenn viele Zivilfälle verglichen oder aufgrund der Akten entschieden werden, bleibt sie der zentrale Ort für mündliche Darstellung und Beweisabnahme.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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