Hauptverhandlung im Strafverfahren
Im schweizerischen Strafprozess ist die Hauptverhandlung das gerichtliche Kernstück nach Anklageerhebung oder entsprechender Überweisung. Sie umfasst typischerweise die Feststellung der Beteiligten, Vorfragen, Befragung der beschuldigten Person, Beweisabnahme oder Beweiswürdigung, Parteivorträge und Urteilsfällung. In ihr verwirklichen sich Öffentlichkeit, Mündlichkeit, Unmittelbarkeit, kontradiktorische Mitwirkung und rechtliches Gehör. Die Öffentlichkeit kann eingeschränkt werden, wenn schutzwürdige Interessen dies verlangen, etwa bei Minderjährigen, Opfern oder gewichtigen Persönlichkeitsrechten.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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