Unterhaltspflicht
Die Unterhaltspflicht verpflichtet zur finanziellen Unterstützung von Kindern, Ehegatten, Ex-Ehegatten oder nahen Verwandten nach Familienrecht.
Im schweizerischen Familienrecht sichern Unterhaltspflichten den materiellen Beistand innerhalb familiärer Beziehungen. Besonders bedeutsam sind sie zwischen Eltern und Kindern, zwischen Ehegatten während der Ehe sowie unter bestimmten Voraussetzungen zwischen geschiedenen Ehegatten. Die Höhe richtet sich nach Bedarf, Leistungsfähigkeit, Erwerbsmöglichkeiten, Betreuungsaufgaben, Lebensstandard und Billigkeit. Kindesunterhalt umfasst Geldunterhalt und Betreuung und hat praktisch hohes Gewicht. Unterhalt kann vereinbart oder gerichtlich festgelegt werden; bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse ist eine Anpassung möglich.