Volljährigkeit
In der Schweiz wird die Volljährigkeit grundsätzlich mit 18 Jahren erreicht. Ab diesem Zeitpunkt untersteht eine Person nicht mehr allein wegen ihres Alters der elterlichen Sorge und kann ihre zivilen Rechte selbständig ausüben, sofern sie urteilsfähig ist. Volljährigkeit ist wichtig für Verträge, Prozesshandlungen, vermögensrechtliche Entscheidungen und familienrechtliche Fragen. Sie ersetzt aber nicht die Prüfung der Urteilsfähigkeit im Einzelfall; Krankheit, psychische Beeinträchtigung oder Rausch können diese beeinträchtigen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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