Geschäftsführer
In der Schweiz bezeichnet der Begriff häufig die Leitungsorgane einer GmbH oder Personen mit übertragener Geschäftsführungsbefugnis. Sie besorgen das Tagesgeschäft, setzen Beschlüsse der Gesellschafter um, sorgen für ordnungsgemässe Rechnungslegung und vertreten die Gesellschaft im Rahmen ihrer eingetragenen Zeichnungsberechtigung. Zu ihren Pflichten gehören Sorgfalt, Treue, Gesetzesbefolgung und Wahrung der Gesellschaftsinteressen. Bestellung, Abberufung und Kompetenzen richten sich nach Rechtsform, Statuten und Handelsregistereintrag. Pflichtverletzungen können Haftung auslösen.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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