Notwendige Verteidigung
Notwendige Verteidigung bedeutet, dass ein Strafverfahren nicht ohne Verteidigung der beschuldigten Person weitergeführt werden darf. Das schweizerische Recht verlangt sie in schweren oder heiklen Konstellationen, etwa bei drohender erheblicher Freiheitsstrafe, längerer Haft, fehlender Fähigkeit zur eigenen Verteidigung oder besonderen Verfahrensarten. Bestellt die beschuldigte Person keine Verteidigung, muss die Behörde eine Vertretung sicherstellen, häufig als amtliche Verteidigung. Zweck sind Fairness, Waffengleichheit und verlässliche Sachverhaltsabklärung.
Im Gesetz definiert
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In Entscheiden besprochen
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