Obligatorische Krankenpflegeversicherung
Die schweizerische obligatorische Krankenpflegeversicherung sichert die Grundversorgung für Einwohnerinnen und Einwohner. Private Krankenversicherer bieten dabei ein gesetzlich definiertes Leistungspaket nach öffentlich-rechtlichen Regeln an. Die Prämien werden grundsätzlich pro Person erhoben und sind nicht einkommensabhängig; Prämienverbilligungen können berechtigte Haushalte entlasten. Gedeckt sind bestimmte Behandlungen, Arzneimittel und Spitalleistungen, unter Vorbehalt von Kostenbeteiligung und Leistungsvoraussetzungen. Für die Grundversicherung gilt Aufnahmepflicht unabhängig vom Gesundheitszustand. Zusatzversicherungen sind davon getrennt und anders geregelt.
Im Gesetz definiert
Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.
In Entscheiden besprochen
Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.