Glossar / Gesundheits- und Medizinrecht

Meldepflicht

Meldepflichten im Gesundheitsrecht bilden Ausnahmen von der üblichen Vertraulichkeit. Schweizer Vorschriften können je nach Thema und Kanton Meldungen an Gesundheitsbehörden, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Polizei oder Aufsichtsstellen verlangen oder erlauben. Typische Fälle betreffen bestimmte übertragbare Krankheiten, erhebliche Gefährdungen schutzbedürftiger Personen, aussergewöhnliche Todesfälle oder Berufsverstösse. Umfang, Frist und Adressat müssen genau geprüft werden. Eine auf das Erforderliche beschränkte Meldung wahrt Patientenschutz und Schweigepflicht möglichst weit.

Im Gesetz definiert

Für diesen Begriff wurde noch kein gesetzlicher Definitionsverweis kuratiert.

In Entscheiden besprochen

Für diesen Begriff wurde noch keine Entscheidbesprechung kuratiert.