Meldepflicht
Meldepflichten verpflichten Gesundheitsfachpersonen oder Institutionen, bestimmte Risiken, Krankheiten, Verletzungen oder Schutzbedarfe zu melden.
Meldepflichten im Gesundheitsrecht bilden Ausnahmen von der üblichen Vertraulichkeit. Schweizer Vorschriften können je nach Thema und Kanton Meldungen an Gesundheitsbehörden, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Polizei oder Aufsichtsstellen verlangen oder erlauben. Typische Fälle betreffen bestimmte übertragbare Krankheiten, erhebliche Gefährdungen schutzbedürftiger Personen, aussergewöhnliche Todesfälle oder Berufsverstösse. Umfang, Frist und Adressat müssen genau geprüft werden. Eine auf das Erforderliche beschränkte Meldung wahrt Patientenschutz und Schweigepflicht möglichst weit.